„Die missglückte Verbesserung“ – Oberster Gerichtshof vom 27.11.2007, 10 Ob 108/07s:

Die Klägerin erwarb vom Beklagten einen Oldtimer der Marke MG Typ B Roadster aus dem Jahr 1973. Beim Verkaufsgespräch wurde vom Verkäufer, dem späteren Beklagten, ausdrücklich die Regendichtheit des Cabrioverdecks zugesichert. Er wies allerdings darauf hin, dass eine Dichtheit bei Benutzung einer Waschstraße nicht gewährleistet sei. In der Folge kam es bei Regen zu Wassereintritten … „Die missglückte Verbesserung“ – Oberster Gerichtshof vom 27.11.2007, 10 Ob 108/07s: weiterlesen